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Umweltsünde im Doppelpack

Um es vorwegzunehmen: Es enttäuscht uns nicht, sondern gibt uns Kraft, denn der Zuspruch zu zukünftiger kommunaler Politik für die Bürger Bruchsals durch die AfD/uBiB wächst täglich.

Im Gemeinderat wurde über den Bruchsaler Masterplan Erneuerbare Energie – Windenergie abgestimmt. Nachdem die Planungskriterien des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein dem Gemeinderat vorlagen, hat die Oberbürgermeisterin Petzold-Schick mit ihrer Verwaltung eine Stellungnahme zu den Suchräumen von 5,2% der Gemarkungsfläche dem Regionalverband und der Zustimmung durch den Gemeinderat vorgeschlagen.

Die Bundesregierung fordert per Gesetz 1,8% Gemarkungsfläche für Windindustrieanlagen durch die Kommunen.

All unsere Appelle gegen den Bau von elf 260 Meter hohen Windindustrieanlagen, die 90 Hektar Rodung des städtischen Waldes bedürften und die Umwelt massiv schädigen, haben nichts gebracht. Der Rat der AGORA hat, beauftragt durch die Stadt Bruchsal, ganze Arbeit geleistet. Die Verwandtschaft des Herrn Bundesminister Habeck kann sich auf die Schulter klopfen.

Wir werden sehen, wie sich der Wind dreht, sobald die Schlagschatten der im Durchmesser 160 Meter langen Rotoren und das monotone Surren der Windräder über die Kraichgau Hügel Tag und Nacht wabern – insofern sie sich drehen.

Die AfD/uBiB Fraktion hat alle Anträge mit Begründung abgelehnt.

Die Altparteien im Gemeinderat sind in alter Vasallentreue dem Vorschlag der Oberbürgermeisterin und ihrer Verwaltung gefolgt- wie nahezu immer. Weder in 100 noch in 200 Jahren ist eine bedarfsgerechte Energieversorgung mit Windrädern darstellbar.

Die zweite Umweltsünde wurde durch den Antrag der Golf Club Bruchsal GmbH auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Golf Anlage Hinterer Schabberg“ dem Gemeinderat durch die Verwaltung zur Abstimmung vorgelegt.
Mit vielen blumigen Worten wurde der Antrag durch den Geschäftsführer der Golf Club Bruchsal GmbH, Herrn Stadtrat und Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler Roland Foos, vorgetragen.

Es soll das Gelände mit 300.000 Kubikmeter Erde der Güteklassen BM 0 und BM 0* konfiguriert werden zum angeblichen Wohle des Golf-Sports.

Wer würde hinter diesem Vorhaben etwas Böses vermuten?

Doch geht man ins Detail, wird man in der Ersatzbaustoffverordnung (gültig ab 01.08.2023, überarbeitete Altlastenverordnung) fündig. Baggergut der Klassen BM 0 und BM 0* darf nur in technischen Bauwerken, Straßen, Schienenwegen, Parkplätzen, Lagerflächen, Leitungsgräben, Lärm oder Schutzwälle verbaut werden.

Das Material hat eine ungünstige Eigenschaft auf die Grundwasserdeckschicht und muss normalerweise auf Sonderdeponien zum Tonnagepreis von 500 – 800€ entsorgt werden. Im ersten Bauabschnitt sollen 150.000 Kubikmeter bzw. 225.000 Tonnen verfüllt werden, multipliziert mit dem Mindestdeponiepreis von 500€ ergibt das 112,5 Millionen Euro im ersten Bauabschnitt für die Golf-Club GmbH. So ein ähnlicher Plan hat bereits vor Jahren schon einmal funktioniert beim Bau des Parkplatzes und des Clubhauses – man kennt sich eben mit Erde aus.

In 40 Jahren, wenn das arsenverseuchte Material die Grundwasserdeckschicht durchdrungen hat, werden unsere Ur-Enkel die Weisheit des damaligen Gemeinderates verfluchen. Denn dann könnte das Trinkwasser wegen des Golf Clubs verseucht sein.

Die AfD/uBiB Fraktion hat gegen alle Maßnahmen gestimmt.

Wolfgang Hirschberger

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