Um es
vorwegzunehmen: Es enttäuscht uns nicht, sondern gibt uns Kraft, denn der
Zuspruch zu zukünftiger kommunaler Politik für die Bürger Bruchsals durch die
AfD/uBiB wächst täglich.
Im
Gemeinderat wurde über den Bruchsaler Masterplan Erneuerbare Energie –
Windenergie abgestimmt. Nachdem die Planungskriterien des Regionalverbandes
Mittlerer Oberrhein dem Gemeinderat vorlagen, hat die Oberbürgermeisterin
Petzold-Schick mit ihrer Verwaltung eine Stellungnahme zu den Suchräumen von
5,2% der Gemarkungsfläche dem Regionalverband und der Zustimmung durch den
Gemeinderat vorgeschlagen.
Die
Bundesregierung fordert per Gesetz 1,8% Gemarkungsfläche für
Windindustrieanlagen durch die Kommunen.
All
unsere Appelle gegen den Bau von elf 260 Meter hohen Windindustrieanlagen, die
90 Hektar Rodung des städtischen Waldes bedürften und die Umwelt massiv
schädigen, haben nichts gebracht. Der Rat der AGORA hat, beauftragt durch die
Stadt Bruchsal, ganze Arbeit geleistet. Die Verwandtschaft des Herrn
Bundesminister Habeck kann sich auf die Schulter klopfen.
Wir
werden sehen, wie sich der Wind dreht, sobald die Schlagschatten der im
Durchmesser 160 Meter langen Rotoren und das monotone Surren der Windräder über
die Kraichgau Hügel Tag und Nacht wabern – insofern sie sich drehen.
Die
AfD/uBiB Fraktion hat alle Anträge mit Begründung abgelehnt.
Die
Altparteien im Gemeinderat sind in alter Vasallentreue dem Vorschlag der Oberbürgermeisterin
und ihrer Verwaltung gefolgt- wie nahezu immer. Weder in 100 noch in 200 Jahren
ist eine bedarfsgerechte Energieversorgung mit Windrädern darstellbar.
Die
zweite Umweltsünde wurde durch den Antrag der Golf Club Bruchsal GmbH auf einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Golf Anlage Hinterer Schabberg“ dem
Gemeinderat durch die Verwaltung zur Abstimmung vorgelegt.
Mit vielen blumigen Worten wurde der Antrag durch den Geschäftsführer der Golf
Club Bruchsal GmbH, Herrn Stadtrat und Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler
Roland Foos, vorgetragen.
Es soll das Gelände mit 300.000 Kubikmeter Erde der Güteklassen BM 0 und BM 0* konfiguriert werden zum angeblichen Wohle des Golf-Sports.
Wer würde hinter diesem Vorhaben etwas Böses vermuten?
Doch
geht man ins Detail, wird man in der Ersatzbaustoffverordnung (gültig ab
01.08.2023, überarbeitete Altlastenverordnung) fündig. Baggergut der Klassen BM
0 und BM 0* darf nur in technischen Bauwerken, Straßen, Schienenwegen,
Parkplätzen, Lagerflächen, Leitungsgräben, Lärm oder Schutzwälle verbaut
werden.
Das Material hat eine ungünstige Eigenschaft auf die Grundwasserdeckschicht und muss normalerweise auf Sonderdeponien zum Tonnagepreis von 500 – 800€ entsorgt werden. Im ersten Bauabschnitt sollen 150.000 Kubikmeter bzw. 225.000 Tonnen verfüllt werden, multipliziert mit dem Mindestdeponiepreis von 500€ ergibt das 112,5 Millionen Euro im ersten Bauabschnitt für die Golf-Club GmbH. So ein ähnlicher Plan hat bereits vor Jahren schon einmal funktioniert beim Bau des Parkplatzes und des Clubhauses – man kennt sich eben mit Erde aus.
In 40 Jahren, wenn das arsenverseuchte Material die
Grundwasserdeckschicht durchdrungen hat, werden unsere Ur-Enkel die Weisheit
des damaligen Gemeinderates verfluchen. Denn dann könnte das Trinkwasser wegen
des Golf Clubs verseucht sein.
Die AfD/uBiB Fraktion hat gegen alle Maßnahmen gestimmt.
Wolfgang Hirschberger