Viele Hauseigentümer haben inzwischen den Grundsteuerwertbescheid und den daraus errechneten Steuermessbetrag erhalten (und hoffentlich rechtzeitig Einspruch eingelegt).
Nächstes Jahr werden damit die neuen Grundsteurerbeträge errechnet.
Damit es in vielen Fällen nicht zu finanziellem Desaster kommt hat die AfD-Fraktion im Gemeinderat einen Antrag zu einer entsprechenden Justierung gestellt.
Der Hebesatz, der von der Kommune festgelegt wird und schon vor 3 Jahren erheblich angehoben wurde (von 350 auf 395%) muss erneut angepasst werden.
Aufwandsneutralität soll zwar ein Ziel sein aber im Vordergrund steht die Begrenzung für Privathaushalte.
Wir möchten erreichen, dass kein privater Eigentümer eine Steigerung der Steuerlast von mehr als 25% (und das ist schon heftig genug!!!) zu tragen hat.
Da das in BW eingestellte Gesetzeswerk zur Grundsteuerreform absolut keine sozial ausgewogenen Züge aufweist, ist dieser Schritt unumgänglich.
Gewerbetreibende werden nach der Vorlage künftig weniger stark zur Kasse gebeten, da die Grundstückswerte in Gewerbegebieten niedriger ausfallen. Damit wären Steuermindereinnahmen der Kommune bei der angekündigten Aufwandsneutralität alleine von privaten Besitzern auszugleichen.
Grundsteuern sind für Betriebe in der Regel auch noch von der Steuer absetzbar, der Private hingegen zahlt ohne Möglichkeiten zur Begrenzung der Lasten. Ein weiterer Grund für den Antrag.
Wir erwarten eine heftige Diskussion im Gemeinderat und hoffen auf ein vernünftiges Ergebnis, das den Interessen der Bürger der Stadt gerecht wird.
Wir freuen uns auf Anregungen und Hinweise aus der Bevölkerung zur Arbeit im Gemeinderat
Jens Schäfer
Fraktionsvorsitzender